Sie ist die traditionellste Form der Bestattung. Eine besondere Willenserklärung des Verstorbenen ist hierfür nicht erforderlich. Als Grabarten stehen Einzel- und Doppelgräber sowie Reihen- und Wahlgräber zur Verfügung. Für jede Grabart ist ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum erforderlich.